Sachsen hat entschieden!
Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden Pflicht
Schon 2003 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Nach und nach zogen alle anderen Bundesländer nach. In Sachsen galt zwar seit 2016 die Rauchwarnmelderpflicht in Neubauten, aber für Bestandsbauten war Sachsen das Schlusslicht.
Änderung der Sächsischen Bauordnung
Der Sächsische Landtag hat am 1. Juni 2022 die Änderung der Sächsischen Bauordnung beschlossen. Die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern auch von Bestandsgebäuden ist nun zum 01.01.2024 verbindlich. Somit wurde die Übergangsfrist zum 31.12.2023 vorgezogen.
Künftig gilt dementsprechend, dass Vermieter bzw. Eigentümer verpflichtet sind, ihre Gebäude nach gesetzlicher Vorschrift auszustatten. Da die Frist doch sehr knapp bemessen ist, raten wir Eigentümern, sich so zeitnah wie möglich mit der Ausstattung der Geräte zu befassen bzw. einen Dienstleister zu beauftragen. Planung, Einbau, Betrieb und die Wartung der Rauchwarnmelder regelt die überarbeitete, seit 2019 gültige Anwendungsnorm DIN 14676-1.
Nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO) §47 abs. 4 besteht die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern für alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Die Vorschrift gilt auch in entsprechenden Räumen für Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kindergärten, Wohnheime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen.
Auch wenn dem Mieter die Wartung obliegt, gilt vorrangig das Mietrecht. Dementsprechend sollte der Eigentümer dafür Sorge tragen, dass die Rauchwarnmelder regelmäßig gewartet werden.
Webinar zur Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen
Um sich ausführlich zur neuen gesetzlichen Regelung in Sachsen zu informieren, bietet unser Geschäftspartner, die Anwaltskanzlei "Strunz & Alter" ein Webinar an.
Anmeldungslink für 20.06.2022: https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_oJ7kTRv1SICGDlyt70mCcQ
Anmeldungslink für 24.06.2022: https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_8sfBg6DfR7K3d_NO1Tdg1g
veröffentlicht am 9. Juni 2022