Der BGH hat mit einer weiteren Entscheidung vom 23.10.2024 seine bisherige
Rechtsprechung zum Thema Ausgleich von Mietschulden innerhalb der Schonfrist nach Ausspruch einer – wenn auch nur hilfsweisen – ordentlichen Kündigung bestätigt.
Auswirkungen der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung
—
von