Beginn der 6-monatigen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen vor Vertragsende

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Der BGH hat mit Urteil vom 29.01.2025 zum Aktenzeichen XII ZR 96/23 bestätigt, dass der Ablauf der 6-monatigen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen nach § 548 Abs. 1 BGB schon mit dem
Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters beginnt und zwar auch dann, wenn der Einwurf vor Vertragsende und Ablauf der Kündigungsfrist geschieht.

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