Beschlusskompetenz zur Änderung des Verteilungsschlüssels für die Zuführung zu Rücklagen

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Der Bundesgerichtshof hat am 14.02.2025 im Verfahren V ZR 128/23 die Kompetenz der Wohnungseigentümer bejaht, den Verteilungsschlüssel für die Zuführung zu Rücklagen durch Mehrheitsbeschluss zu ändern.

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