Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat in einem Urteil vom 12.08.2024 entschieden, dass die Positionen „Hausmeister“ und „Gartenpflege“ in der Betriebskostenabrechnung (BK-Abrechnung) getrennt ausgewiesen werden müssen.
Betriebskostenpositionen „Hausmeister“ und „Gartenpflege“ dürfen in der BK-Abrechnung nicht zusammengefasst werden
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