Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle ist kein Arbeitsunfall, auch wenn der Verunfallte dort Treibstoff für die Fahrt zur Arbeit nachtanken wollte.

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Es handele sich nicht um einen „Arbeitsweg“. Das hat das LSG Baden –Württemberg im Urteil vom 26.09.2024, Az. 10 U 3706/21 entschieden.

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