Die Bestimmungen des § 554 BGB geben dem Mieter das Recht, vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen der Mietsache, u. a. die dem Laden elektrischer Fahrzeuge dienen, zu verlangen. Aber darf der Mieter das Unternehmen für den Einbau selbst wählen? Diese Frage hat das Landgericht München mit Urteil vom 23.06.2022 (AZ. 31 S 12015/21) beantwortet.
Errichtung einer Elektroladestation in angemieteter Garage
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