Mit seinem Urteil vom 20.12.2024 zum Aktenz. 33 C 33/24 hat das Amtsgericht Brandenburg die Möglichkeit einer fristlose Mietvertragskündigung wegen eines Zahlungsverzugs mit einer
Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung bejaht.
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug mit Betriebskostennachforderungen
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