Am 31.12.2025 endet die vom WEG-Reformgesetzgeber 2020 bestimmte Übergangsfrist zur Eintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse im Grundbuch. Für Verwalter besteht Handlungsbedarf.
Hinweis zum Fristablauf am 31.12.2025 für die Eintragung von Eigentümerbeschlüssen im Grundbuch
—
von