Hinweis zum Fristablauf am 31.12.2025 für die Eintragung von Eigentümerbeschlüssen im Grundbuch

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Am 31.12.2025 endet die vom WEG-Reformgesetzgeber 2020 bestimmte Übergangsfrist zur Eintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse im Grundbuch. Für Verwalter besteht Handlungsbedarf.

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