Trotz exorbitanter Gaspreise berechtigt dies den Vermieter nicht, die Energieversorgung der Mieter einzustellen. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main im Urteil 33 C 2065/22 vom 26.07.2022.
Kein Warmwasserstopp trotz drastischer Gaspreisentwicklung
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