Ein Sondereigentümer hatte seine Gewerbeeinheit zum Zwecke des Betriebs einer Shisha-Bar verpachtet. Die Pächter nahmen in der Folge mehrfach bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vor, ohne dass hierüber ein Beschluss gefasst worden war.
Klage der WEG auf Beseitigung einer ungenehmigten baulichen Veränderungund Widerklage auf Gestattung
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