Kündigung des Wohnungsmietvertrages auch bei typischem Wohnverhalten (TA-Lärm)

von

Das Amtsgericht Hamburg hat vor zwei Wochen entschieden, dass Mieter auch wegen sonst üblichem Wohnverhalten außerordentlich gekündigt werden können (Urteil vom 11.02.2025 – Az. 21 C 344/24).

Mehr erfahren