Das Amtsgericht Hamburg hat vor zwei Wochen entschieden, dass Mieter auch wegen sonst üblichem Wohnverhalten außerordentlich gekündigt werden können (Urteil vom 11.02.2025 – Az. 21 C 344/24).
Kündigung des Wohnungsmietvertrages auch bei typischem Wohnverhalten (TA-Lärm)
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