Im Urteil des AG Pinneberg vom 14.09.2021 zu Az. 60 C 30/20 erklärt das Gericht, dass der Vermieter verpflichtet ist, gegen seinen lärmenden Mieter einzuschreiten, um die Beeinträchtigungen beim Nachbarn zu unterbinden.
Lärmender Mieter im Sondereigentum
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