Inwieweit können Mieter einer Wohngemeinschaft einen entsprechenden Anspruch gegen den Vermieter durchsetzen, sodass dieser dem Wechsel eines Vertragspartners zustimmt?
Mieterwechsel in der Wohngemeinschaft
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Inwieweit können Mieter einer Wohngemeinschaft einen entsprechenden Anspruch gegen den Vermieter durchsetzen, sodass dieser dem Wechsel eines Vertragspartners zustimmt?