Streitpunkt Treppenhausreinigung

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Viele Vermieter haben die Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Wohngebäude an Dienstleister vergeben und vereinbaren im Mietvertrag mit den Mietern die Umlage der anfallenden Kosten als Betriebskosten. Streit kann es hier geben, wenn Mieter der Meinung sind, dass die Reinigungsarbeiten nicht ordentlich oder nur unvollständig ausgeführt werden.

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