Umlage der Mietkosten für Rauchmelder

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Am 8.6.2022 hat der Bundesgerichtshof das Urteil vom 11.05.2022 zu Az. VIII ZR 379/20 veröffentlicht. Es besagt, dass nur die Wartungskosten, jedoch nicht die Mietkosten für Rauchwarnmelder umgelegt werden können.

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