Das OLG Koblenz hat in einem Urteil vom 09.03.2023 (Aktenzeichen: 2 U 63/22) eine Klausel in einem Verbraucherwerkvertrag für unwirksam erklärt, die die Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers davon abhängig macht, dass der Vertragspartner die Durchführung der Wartung entsprechend der Herstellervorschriften nachweist.
Unwirksamkeit einer AGB-Klausel zur Beschränkung von Gewährleistungsverpflichtungen
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