Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung

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Mit Beschluss vom 30.07.2024 zum Aktenz. 67 S 190/24 hat das Landgericht Berlin II entschieden, dass
eine fristlose Kündigung des Wohnungsmietvertrags auch ohne vorherige Abmahnung wirksam sein
kann, wenn die Pflichtverletzung des Mieters besonders schwerwiegend war.

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