Am 01.09.2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten und gültig bis zum 28.02.2023. Sie enthält Energiesparmaßnahmen für öffentliche Gebäude und Vorgaben für Vermieter von Wohngebäuden.
Verordnung über kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung
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