In einer Entscheidung vom 25.09.2024 (Aktenzeichen: VIII ZR 165/21) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit Preiserhöhungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen beschäftigt.
Weiterentwicklung der BGH-Rechtsprechung zu den Folgen der Unwirksamkeit von Preisänderungsregelungen in Wärmelieferungsverträgen
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