Ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist für den 01.01.2023 vorgesehen, daher stellt sich die Frage, wie die CO₂-Kosten ab der übernächsten Heizkostenabrchnung aufgeteilt werden.
Zum Stand des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes
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Ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist für den 01.01.2023 vorgesehen, daher stellt sich die Frage, wie die CO₂-Kosten ab der übernächsten Heizkostenabrchnung aufgeteilt werden.