Aktuell führt die Kombination aus Informationen von Energieversorgern zum 24-Stunden Lieferantenwechsel und der Veröffentlichung neuerer Rechtsprechung zum Zustandekommen von Stromlieferverträgen zur Verunsicherung unter Wohnungsvermietern.
Zustandekommen von Stromlieferungsverträgen bei Mieterwechsel
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