Ablesungen

Zwischen- und Jahresendablesungen

In der Regel beauftragt der Eigentümer bzw. Vermieter einen Messdienst für die Jahresendablesungen der diversen Geräte wie z.B. Heizkostenverteiler und Wasserzähler. Dieser liest die Werte entweder persönlich in den Räumen oder per Funk ab. Bei einem Mieterwechsel ist es jedoch ratsam, Zwischenablesungen selbst durchzuführen. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Ablesungen Ihrer Messgeräte.

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    Ist eine Zwischenablesung bei Mieterwechsel verpflichtend? Da Mieterwechsel und Betriebskostenabrechnungen selten in denselben Zeitraum fallen, schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass…

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