Gesetze & Urteile

Rund um Miet- und Immobilienrecht
Regelmäßig treten neue Gesetze in Kraft und neue Urteile werden gefällt. Besonders im Mietrecht ist es notwendig für Vermieter, Hausverwalter aber auch Mieter, auf dem aktuellen Wissensstand zu sein. Damit auch Sie immer gleich über Änderungen informiert sind, finden Sie die Zusammenfassungen auf dieser Seite.

  • Neues vom Bundesarbeitsgericht: Beweis des ersten Anscheins für den Zugangszeitpunkt von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben (BAG Urteil vom 20.06.2024, 2 AZR 213/23)

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    Der Kläger und der Beklagte hatten in ihrem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr zum Quartalsende vereinbart. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.12.2021. Das Kündigungsschreiben, datiert auf den 28.09.2021, wurde am 30.09.2021 von einem Postbediensteten in den Hausbriefkasten der Klägerin eingeworfen. Die Klägerin behauptet, die Kündigung sei erst zum 31.03.2022 wirksam.

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  • Anspruch des Mieters auf behindertengerechten Umbau ist nicht unbegrenzt

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    Die Bestimmungen des § 554 BGB u.a. zur Barrierereduzierung geben dem Mieter ein Recht, die Erlaubnis des Vermieters für die Durchführung von Maßnahmen, die den Gebrauch der Wohnung durch Menschen mit Behinderung erleichtern, zu verlangen. Allerdings kann der Mieter nicht die Erlaubnis zu jeder gewünschten baulichen Veränderung durchsetzen.

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  • Künftige Pfändung in Geldforderungen auch direkt durch Gerichtsvollzieher

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    Nach einem Gesetzentwurf des BMJ vom 01.10.2024 sollen Gerichtsvollzieher künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können, sondern auch direkt in Geldforderungen vollstrecken dürfen. Bisher war dies ausschließlich den Vollstreckungsgerichten vorbehalten.

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  • Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung

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    Mit Beschluss vom 30.07.2024 zum Aktenz. 67 S 190/24 hat das Landgericht Berlin II entschieden, dass
    eine fristlose Kündigung des Wohnungsmietvertrags auch ohne vorherige Abmahnung wirksam sein
    kann, wenn die Pflichtverletzung des Mieters besonders schwerwiegend war.

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  • Aufrechnung der Kaution trotz Verjährung

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    Der BGH hat mit Urteil vom 10.07.2024, Aktenz. VIII ZR 184/23, entschieden, dass der Vermieter auch nach Ablauf der 6-monatigen-Verjährungsfrist aus § 548 Abs. 1 BGB wirksam die Aufrechnung der Barkaution mit Schadenersatzansprüchen aufgrund Beschädigung der erklären kann, ohne vorher von seiner Ersetzungsbefugnis nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Gebrauch machen zu müssen.

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  • Frist für die Erstellung der Jahresabrechnung durch den WEG-Verwalter

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    Eine gesetzliche Regelung, innerhalb welcher Frist ein Verwalter des Gemeinschaftseigentums die
    Jahresabrechnung zu erstellen hat, ist dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zu entnehmen. Die Frage
    war Gegenstand des Urteils des Landgerichts Koblenz vom 05.02.2024, Az. 2 S 34/23 WEG.

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  • Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften

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    Im Zuge der großen Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1.12.2020 hat der Gesetzgeber auch neue Beschlusskompetenzen eingeführt. So steht es seither den Wohnungseigentümern frei, durch einfachen Mehrheitsbeschluss für Kosten und Kostenarten eine neue Verteilung zu beschließen. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 22.03.2024 zu Az. V ZR 81/23 grundlegend zu Grenzen der Beschlusskompetenz Stellung genommen

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  • Fristlose Kündigung auch bei abgerechnetem Betriebskostenrückstand möglich

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    Fristlose Kündigung auch bei abgerechnetem Betriebskostenrückstand möglich Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit seinem Urteil vom 21.06.2024 (Az. 33052 C 64/24) u.a. bestätigt, dass ein Betriebskostenrückstand aus formell wirksam erteilten Betriebskostenabrechnungen, der mehr als zwei Monatsmieten beträgt, Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB sein kann.

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  • Einholung von Vergleichsangeboten durch WEG-Verwalter

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    Im Rahmen der Verwaltung fremden Eigentums ist die Einholung von Vergleichsangeboten vor Vergabe eines Auftrages an einen Dritten Bestandteil ordnungsgemäßer Verwaltung. Zunehmend ist dies für Verwalter aber nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich, was zum Einen der Personalnot zahlreicher Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe geschuldet ist, zum anderen aber auch dem Umstand, dass Wohnungseigentümergemeinschaften aufgrund mitunter recht streitlustiger und vermeintlich besserwissender Miteigentümer häufig als Auftraggeber abgelehnt werden.

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  • Beschlussfassung über Wirtschaftsplan

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    Aufgrund der Reform des WEG zum 1.12.2023 beschließen die Eigentümer gemäß § 28 Absatz 1 WEG über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

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