Messgeräte
Ein Messgerät wird verwendet, um bestimmte physikalische oder chemische Größen zu messen oder zu bestimmen. Es gibt verschiedene Arten von Messgeräten, wie z.B. Voltmeter, Amperemeter, Ohmmeter, Thermometer, Barometer. Wir beschäftigen uns mit Wasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern, um die Verbräuche für Wärme und Wasser der Nutzer messen und eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellen zu können. Für diese Messgeräte gibt es rechtliche Vorschriften zum Einbau, zur Ablesung, zur Eichung, etc. Hier erfahren Sie alles rund um die Messgeräte für Ihre Liegenschaften.
Verbrauchserfassung
Konkrete Bestimmungen gemäß §4 HKVO
Ein Gebäudeeigentümer ist verpflichtet, den individuellen Verbrauch der Nutzer in Bezug auf Wärme und Warmwasser mittels geeigneter Geräte zu erfassen. Gleichzeitig ist es Aufgabe eines Mieters, die Installation dieser Geräte zu akzeptieren. Diese Regelung ergibt sich aus §4 der Heizkostenverordnung (HKVO).
Kategorie Messgeräte | veröffentlicht am 10.08.2023
Eichfristen
Folgen bei Verwendung ungeeichter Zähler
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02.11.2021 sind ab sofort, analog zu den Kaltwasserzählern, die Warmwasser- und Wärmemengenzähler jeweils 6 Jahre eichgültig.
Kategorie Messgeräte | aktualisiert am 26.01.2023