Gesetze & Urteile

Rund um Miet- und Immobilienrecht
Regelmäßig treten neue Gesetze in Kraft und neue Urteile werden gefällt. Besonders im Mietrecht ist es notwendig für Vermieter, Hausverwalter aber auch Mieter, auf dem aktuellen Wissensstand zu sein. Damit auch Sie immer gleich über Änderungen informiert sind, finden Sie die Zusammenfassungen auf dieser Seite.

  • Beschädigung des Fahrzeugs des Geschäftsführers

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    Beschädigung des Fahrzeugs des Geschäftsführers einer Firma durch den
    Arbeitnehmer mit Dienstfahrzeug: Der Arbeitnehmer haftet wegen
    mittlerer Fahrlässigkeit (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom
    10.04.12024, Az. 2 Sa 642/23)

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  • Streitpunkt Treppenhausreinigung

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    Viele Vermieter haben die Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Wohngebäude an Dienstleister vergeben und vereinbaren im Mietvertrag mit den Mietern die Umlage der anfallenden Kosten als Betriebskosten. Streit kann es hier geben, wenn Mieter der Meinung sind, dass die Reinigungsarbeiten nicht ordentlich oder nur unvollständig ausgeführt werden.

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  • Auswirkungen der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung

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    Der BGH hat mit einer weiteren Entscheidung vom 23.10.2024 seine bisherige
    Rechtsprechung zum Thema Ausgleich von Mietschulden innerhalb der Schonfrist nach Ausspruch einer – wenn auch nur hilfsweisen – ordentlichen Kündigung bestätigt.

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  • Neues zu Online-Eigentümerversammlungen

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    Im Oktober ist eine weitere Reform des Wohnungseigentumsrechts in Kraft getreten, die die Durchführung von Eigentümerversammlungen betrifft.

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  • Update Balkonsolaranlagen

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    Am 17.10.2024 sind Änderungen zu sogenannten Steckersolaranlagen (häufig auch als Balkonsolaranlagen bezeichnet) in § 554 BGB zum Mietrecht und in § 20 Abs. 2 WEG zum Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten.

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  • Neues vom Bundesarbeitsgericht: Beweis des ersten Anscheins für den Zugangszeitpunkt von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben (BAG Urteil vom 20.06.2024, 2 AZR 213/23)

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    Der Kläger und der Beklagte hatten in ihrem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr zum Quartalsende vereinbart. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.12.2021. Das Kündigungsschreiben, datiert auf den 28.09.2021, wurde am 30.09.2021 von einem Postbediensteten in den Hausbriefkasten der Klägerin eingeworfen. Die Klägerin behauptet, die Kündigung sei erst zum 31.03.2022 wirksam.

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  • Anspruch des Mieters auf behindertengerechten Umbau ist nicht unbegrenzt

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    Die Bestimmungen des § 554 BGB u.a. zur Barrierereduzierung geben dem Mieter ein Recht, die Erlaubnis des Vermieters für die Durchführung von Maßnahmen, die den Gebrauch der Wohnung durch Menschen mit Behinderung erleichtern, zu verlangen. Allerdings kann der Mieter nicht die Erlaubnis zu jeder gewünschten baulichen Veränderung durchsetzen.

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  • Künftige Pfändung in Geldforderungen auch direkt durch Gerichtsvollzieher

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    Nach einem Gesetzentwurf des BMJ vom 01.10.2024 sollen Gerichtsvollzieher künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können, sondern auch direkt in Geldforderungen vollstrecken dürfen. Bisher war dies ausschließlich den Vollstreckungsgerichten vorbehalten.

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  • Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung

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    Mit Beschluss vom 30.07.2024 zum Aktenz. 67 S 190/24 hat das Landgericht Berlin II entschieden, dass
    eine fristlose Kündigung des Wohnungsmietvertrags auch ohne vorherige Abmahnung wirksam sein
    kann, wenn die Pflichtverletzung des Mieters besonders schwerwiegend war.

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  • Aufrechnung der Kaution trotz Verjährung

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    Der BGH hat mit Urteil vom 10.07.2024, Aktenz. VIII ZR 184/23, entschieden, dass der Vermieter auch nach Ablauf der 6-monatigen-Verjährungsfrist aus § 548 Abs. 1 BGB wirksam die Aufrechnung der Barkaution mit Schadenersatzansprüchen aufgrund Beschädigung der erklären kann, ohne vorher von seiner Ersetzungsbefugnis nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Gebrauch machen zu müssen.

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