Gesetze & Urteile

Rund um Miet- und Immobilienrecht
Regelmäßig treten neue Gesetze in Kraft und neue Urteile werden gefällt. Besonders im Mietrecht ist es notwendig für Vermieter, Hausverwalter aber auch Mieter, auf dem aktuellen Wissensstand zu sein. Damit auch Sie immer gleich über Änderungen informiert sind, finden Sie die Zusammenfassungen auf dieser Seite.

  • Frist für die Erstellung der Jahresabrechnung durch den WEG-Verwalter

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    Eine gesetzliche Regelung, innerhalb welcher Frist ein Verwalter des Gemeinschaftseigentums die
    Jahresabrechnung zu erstellen hat, ist dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zu entnehmen. Die Frage
    war Gegenstand des Urteils des Landgerichts Koblenz vom 05.02.2024, Az. 2 S 34/23 WEG.

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  • Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften

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    Im Zuge der großen Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1.12.2020 hat der Gesetzgeber auch neue Beschlusskompetenzen eingeführt. So steht es seither den Wohnungseigentümern frei, durch einfachen Mehrheitsbeschluss für Kosten und Kostenarten eine neue Verteilung zu beschließen. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 22.03.2024 zu Az. V ZR 81/23 grundlegend zu Grenzen der Beschlusskompetenz Stellung genommen

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  • Fristlose Kündigung auch bei abgerechnetem Betriebskostenrückstand möglich

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    Fristlose Kündigung auch bei abgerechnetem Betriebskostenrückstand möglich Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit seinem Urteil vom 21.06.2024 (Az. 33052 C 64/24) u.a. bestätigt, dass ein Betriebskostenrückstand aus formell wirksam erteilten Betriebskostenabrechnungen, der mehr als zwei Monatsmieten beträgt, Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB sein kann.

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  • Einholung von Vergleichsangeboten durch WEG-Verwalter

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    Im Rahmen der Verwaltung fremden Eigentums ist die Einholung von Vergleichsangeboten vor Vergabe eines Auftrages an einen Dritten Bestandteil ordnungsgemäßer Verwaltung. Zunehmend ist dies für Verwalter aber nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich, was zum Einen der Personalnot zahlreicher Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe geschuldet ist, zum anderen aber auch dem Umstand, dass Wohnungseigentümergemeinschaften aufgrund mitunter recht streitlustiger und vermeintlich besserwissender Miteigentümer häufig als Auftraggeber abgelehnt werden.

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  • Beschlussfassung über Wirtschaftsplan

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    Aufgrund der Reform des WEG zum 1.12.2023 beschließen die Eigentümer gemäß § 28 Absatz 1 WEG über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

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  • Beendigung des Verwaltervertrages nach Abberufung

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    Das LG Frankfurt a. M. hat in einem Urteil am 07.09.2023, Az. 2-13 S 6/23, Position zur Abberufung eines WEG-Verwalters nach neuem Recht bezogen.

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  • Ein unterlassener Heckenrückschnitt rechtfertigt kein Zwangsgeld

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    Das OLG Frankfurt a. M. hat am 24.03.2023, Aktenz. 26 W 1/23, entschieden, dass bei einem unterlassenen Heckenrückschnitt kein Zwangsgeld und keine Zwangshaft verhängt werden können. Der Gläubiger des Rückschnitts kann jedoch eine Ermächtigung zur Selbstausführung auf Kosten des unterlassenen Schuldners beantragen.

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  • Unwirksamkeit einer AGB-Klausel zur Beschränkung von Gewährleistungsverpflichtungen

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    Das OLG Koblenz hat in einem Urteil vom 09.03.2023 (Aktenzeichen: 2 U 63/22) eine Klausel in einem Verbraucherwerkvertrag für unwirksam erklärt, die die Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers davon abhängig macht, dass der Vertragspartner die Durchführung der Wartung entsprechend der Herstellervorschriften nachweist.

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  • Rechtfertigt die Bedrohung eines Mitmieters eine fristlose Kündigung?

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    Im Urteil Az.:3 C 33/21 des AG Köpenick vom 07.01.2022 wurden die Vorraussetzungen der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund erörtet und dieser Frage nachgegangen.

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  • Energiepreisbremse für Strom und Gas kommt

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    Um Privathaushalte und Unternehmen von den hohen Energiepreisen zu entlasten, trat am 24.12.2022 das Erdgas-Wärme-Preisbremsen Gesetz (EWPBG) in Kraft. Somit kommt die Energiepreisbremse ab 1. März rückwirkend zum 01.Januar 2023 bis 31.12.2023. Eine Verlängerungsmöglichkeit bis April 2024 ist vorgesehen.

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