rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

In Deutschland ist es in allen Bundesländern Pflicht, Rauchwarnmelder in Privathaushalten anzubringen. Zunächst beschränkte sich diese Pflicht auf Neubauten, mit verschiedenen Übergangsfristen in den jeweiligen Bundesländern für die Bestandsbauten. Sachsen hat nun seit dem 1. Juni diese Pflicht beschlossen, mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2023. Somit gilt nun in allen Bundesländern, auch Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Hier erfahren Sie alles rund um die Rauchwarnmelder.

Rauchwarnmelderpflicht Sachsen

Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen

Details die Sie dazu wissen sollten!

Seit 8. Juni 2022 ist die geänderte Bauordnung in Sachsen in Kraft getreten und die Rauchwarnmelderpflicht besteht nun auch in Sachsen ab 2024. Das heißt, die Nachrüstung für Bestandsgebäuden ist bis zum 31.12.2023 umzusetzen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten!

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Kategorie Rauchwarnmelder | veröffentlicht am 24. Oktober 2022

Rauchwarnmelderpflicht Sachsen

Sachsen hat entschieden!

Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden Pflicht

Mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2023 müssen auch in Bestandsgebäuden Rauchwarnmelder installiert werden!

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Kategorie Rauchwarnmelder | veröffentlicht am 9. Juni 2022

Rauchwarnmelder

Rechtliches

Sind Rauchwarnmelder in Deutschland Pflicht?

Die Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht als Ländersache ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Hier erfahren Sie, welche Pflichten sich für Sie daraus ergeben.

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Kategorie Rauchwarnmelder | aktualisiert am 16. Februar 2022